GFKL Financial Services AG - Brief an die Aktionäre

Essen, 2. Juli 2004

IAS 32 und 39 – Umstellung der Bilanzierung der GFKL


Sehr geehrte Damen und Herren,.

geänderte Bilanzierungsvorschriften nach IAS/IFRS, die ab dem 01.01.2005 zwingend anzuwenden sind, werden künftig zu nicht unerheblichen Ausweisänderungen im Jahresabschluss der GFKL führen. Die neuen IAS 32 und IAS 39, die Angaben und Darstellung sowie Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten regeln, führen zu zwei wesentlichen Effekten:

  • Die bisher bei Verkauf der Leasingforderungen in die ABCP-Programme realisierten Zinserträge (gain on sale) dürfen künftig erst über die Laufzeit als Zinsertrag vereinnahmt werden.
  • Die Erträge aus dem Kauf fremder Forderungsportfolien unterhalb des Barwertes sowie der anschließende Verkauf an ein ABCP-Programm werden nicht mehr sofort ertragswirksam. Auch diese Erträge sind künftig über die Laufzeit zu realisieren.

Damit wird sich die Darstellung der Erträge aus dem Leasinggeschäft der GFKL künftig stark an die Verbuchung bei Banken annähern. Die Totalperiode betrachtet, bleibt der Ergebnisausweis der GFKL jedoch unverändert, d.h. die wirtschaftliche und risikomäßige Gesamtbeurteilung des regresslosen Verkaufs von Forderungen bleibt unberührt.

Grundsätzlich halten wir die bisherige Bilanzierung der GFKL für wirtschaftlich richtig, dennoch begrüßen wir auch die neuen Regelungen, da sie zu einer Verstetigung des Ergebnisausweises der GFKL führen. Zusätzlich führen sie durch die zeitliche Verschiebung der Ertragsrealisierung zur Legung stiller Reserven.

Aufgrund der aufgezeigten positiven Effekte und um insbesondere auch weiterhin eine Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse gewährleisten zu können, hat sich die GFKL dafür entschieden, die neuen Regelungen bereits per 01.01.2004 freiwillig anzuwenden. Diese Anwendung wird retrospektiv erfolgen, d.h. die sich ergebenden Bilanzierungsänderungen werden so dargestellt, als wären sie bereits in der Periode der Verursachung entstanden und nach den überarbeiteten IAS 32 und IAS 39 bewertet worden. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisänderungen der Vorjahre werden einmalig im bilanziellen Eigenkapital per 01. Januar 2004 berücksichtigt. Durch diese Vorgehensweise wird eine Erfolgsauswirkung im laufenden Ergebnis 2004 vermieden und die Vergleichbarkeit der aktuellen Abschlüsse mit denen der Vorjahre gewährleistet. Nach unseren bisherigen Abschätzungen wird sich dadurch das Eigenkapital um ca. EUR 16 Mio. ändern. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Reduktion des Eigenkapitals ausschließlich auf den aufgezeigten bilanztechnischen Gründen beruht. Eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der GFKL liegt nicht vor.

Die freiwillige und rückwirkende Anwendung der erst ab dem 01.01.2005 verbindlich anzuwendenden IAS 32 und IAS 39 per 01.01.2004 macht allerdings durch die geschilderte notwendige Überarbeitung der Vergleichsperioden / Vorjahre zeitliche Verzögerungen der gewohnten Veröffentlichungstermine unserer Abschlüsse unausweichlich. Dieses bedeutet, dass wir Ihnen derzeit keinen Quartalsbericht per 31.03.2004 vorlegen können. Um Sie dennoch möglichst zeitnah zu informieren, haben wir entschieden, zunächst den Halbjahresbericht 2004 zu erstellen und diesen bis Ende nächsten Monats vorzulegen. Der Quartalsbericht per 31.03.2004 wird dann frühestmöglich nachgereicht. Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die von uns gewählte Vorgehensweise. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Till Ergenzinger (Tel. 0201 – 102 1170) jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Till Ergenzinger
GFKL Financial Services AG


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