II. Erläuterungen zur Bilanzierung
1. Grundlagen zur Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses
Die Konzernabschlüsse der GFKL Financial Services AG sowie der einbezogenen Tochter- und Enkelgesellschaften zum 31. Dezember 2006 und zum 31. Dezember 2007 wurden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.
Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind „Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen“ und derivative Finanzinstrumente.
Diese Vermögenswerte und Schulden werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Betragsangaben erfolgen grundsätzlich in Tausend EUR (T€), sofern nichts Abweichendes vermerkt ist. Rundungen werden nicht vorgenommen.
Im Anhang wurden den Werten per 31. Dezember 2007 die Vergleichszahlen per 31. Dezember 2006 gegenübergestellt.
Die Gesellschaften Domnowski Inkasso GmbH, Proceed Collection Services GmbH, Proceed Securitization Services GmbH, Proceed Portfolio Services GmbH, Sirius Inkasso GmbH sowie Zyklop Inkasso Deutschland GmbH sind im Konzernabschluss der GFKL zu 100% konsolidiert. Es bestehen mit allen genannten Gesellschaften Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge. Die Gesellschaften machen von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch.
Die Gesellschaften Inkasso Becker Wuppertal GmbH & Co. KG, debifact Factoring GmbH & Co. KG und ADA Financial Services GmbH und Co. KG sind im Konzernabschluss der GFKL zu 100% konsolidiert. Die Gesellschaften machen von der Befreiungsvorschrift des § 264b HGB Gebrauch.
2. Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
In der Segmentberichterstattung wurde das Segment Inkasso in die Bereiche Deutschland und europäisches Ausland unterteilt. Die Vorjahreszahlen sind zur besseren Vergleichbarkeit angepasst worden.
Die aus Operate-Lease-Verträgen zur Veräußerung stehenden Objekte werden im Gegensatz zum Vorjahr – hier erfolgte der Ausweis in der Bilanzposition „Fertige Erzeugnisse und Waren“ – als „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ dargestellt. Der Vorjahresausweis wurde zu Vergleichszwecken angepasst.
Die im Vorjahr separat ausgewiesenen „Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ und die „Forderungen gegenüber Minderheitsgesellschafter“ wurden in die Position „Sonstige kurzfristige operative Forderungen“ umgegliedert. Der Vorjahresausweis wurde zu Vergleichszwecken angepasst.
3. Änderung der Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze aufgrund neuer Rechnungslegungsstandards
Die angewandten Rechnungslegungsstandards entsprechen denen des Vorjahres. Ausgenommen hiervon sind die im Folgenden aufgeführten Standards.
IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Die Ergänzungen von IAS 1.124A-124C erfordern Angaben, welche die Ziele, die Politik sowie die Prozesse der Eigenkapitalsteuerung der Gruppe erläutern. Diese neuen Angaben sind unter Punkt II.10 Geschäftsrisiken des GFKL-Konzern aufgeführt.
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
Der Standard erfordert Anhangsangaben, welche es den Adressaten des Konzernabschlusses ermöglichen sollen, die Bedeutung von Finanzinstrumenten sowie die Art und das Ausmaß von Risiken zu erkennen, welche aus diesen Finanzinstrumenten resultieren. Die notwendigen Angabepflichten finden sich in den verschiedenen Abschnitten des Anhangs. Aus der Anwendung des IFRS 7 ergeben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage, sondern ausschließlich auf den Inhalt und den Umfang der Anhangsangaben. Die Vorjahresangaben wurden entsprechend ermittelt.
IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Impairment
IFRIC 10 wird durch GFKL mit Wirkung zum 1. Januar 2007 angewandt. Nach IFRIC 10 darf eine in einem Zwischenabschluss vorgenommene Abwertung eines Firmenwertes nicht rückgängig gemacht werden. Da GFKL bisher keine Abschreibungen auf Firmenwerte in Zwischenabschlüssen vorgenommen hat, ergeben sich aus der Anwendung von IFRIC 10 keine Auswirkungen.
4. Zukünftige Änderungen der Bilanzierung und Bewertung aufgrund neuer Rechnungslegungsstandards
Das IASB und das IFRIC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die bereits im Rahmen des Komitologieverfahrens in das EU-Recht übernommen, aber im Geschäftsjahr 2007 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. GFKL wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an.
IFRS 8 Geschäftssegmente
IFRS 8 wurde im November 2006 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. IFRS 8 verlangt die Angabe von Informationen über die Geschäftssegmente eines Unternehmens und ersetzt die Verpflichtung, primäre (Geschäftssegmente) und sekundäre (geographische Segmente) Segmentberichtsformate für ein Unternehmen zu bestimmen. IFRS 8 folgt dem sog. Management-Ansatz, wonach sich die Segmentberichterstattung allein nach Finanzinformationen richtet, die von den Entscheidungsträgern des Unternehmens zur internen Steuerung des Unternehmens verwendet werden. Bestimmend dabei sind die interne Berichts- und Organisationsstruktur sowie solche Finanzgrößen, die zur Entscheidungsfindung über die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft herangezogen werden. Der Konzern hat auf eine vorzeitige Anwendung von IFRS 8 verzichtet und wendet weiterhin IAS 14 Segmentberichterstattung an. Der neue Standard wird Einfluss auf die Art und Weise der Veröffentlichung von Finanzinformationen über die Geschäftsbereiche des Konzerns haben, jedoch nicht auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss.
IFRIC 11 IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen
Die IFRIC Interpretation 11 wurde im November 2006 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. März 2007 beginnen. Gemäß dieser Interpretation sind Vereinbarungen, nach denen Mitarbeitern Rechte an Eigenkapitalinstrumenten eines Unternehmens gewährt werden, auch dann als aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente zu bilanzieren, wenn das Unternehmen die Instrumente von einem Dritten erwirbt oder wenn die Anteilseigner die benötigten Eigenkapitalinstrumente bereitstellen. Aufgrund des geringfügigen Umfangs von aktienbasierten Vergütungen im Konzern sind aus der erstmaligen Anwendung dieser Neuregelung in der Zukunft keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten.
Das IASB und das IFRIC haben nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2007 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewendet.
Änderung des IFRS 2 Aktienbasierte Vergütungen
Die Änderung des IFRS 2 wurde im Januar 2008 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderung betrifft zum einen die Klarstellung, dass der Begriff der Ausübungsbedingungen ausschließlich die Dienst- und die Leistungsbedingungen beinhaltet. Zum anderen werden die Regelungen zur Bilanzierung einer vorzeitigen Beendigung von anteilsbasierten Vergütungsplänen auch auf Fälle einer Beendigung durch die Mitarbeiter ausgeweitet. Die Übergangsbestimmungen sehen eine retrospektive Anwendung der Neuregelung vor. Aufgrund des geringfügigen Umfangs von aktienbasierten Vergütungen im Konzern sind aus der erstmaligen Anwendung dieser Neuregelung in der Zukunft keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
Der geänderte Standard IFRS 3 wurde im Januar 2008 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Der Standard wurde im Rahmen des Konvergenzprojekts von IASB und FASB einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Die wesentlichen Änderungen betreffen insbesondere die Einführung eines Wahlrechts bei der Bewertung von Minderheitsanteilen zwischen der Erfassung mit dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen (sog. Purchased-Goodwill-Methode) und der sog. Full-Goodwill-Methode, wonach der gesamte, auch auf die Minderheitsgesellschafter entfallende Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens zu erfassen ist. Weiterhin sind die erfolgswirksame Neubewertung bereits bestehender Beteiligungsanteile bei erstmaliger Erlangung der Beherrschung (sukzessiver Unternehmenserwerb), die zwingende Berücksichtigung einer Gegenleistung, die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft ist, zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung von Transaktionskosten hervorzuheben. Die Übergangsbestimmungen sehen eine prospektive Anwendung der Neuregelung vor. Für Vermögenswerte und Schulden, die aus Unternehmenszusammenschlüssen vor der erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren, ergeben sich keine Änderungen. Da der Konzern bei künftigen Unternehmenszusammenschlüssen voraussichtlich weiterhin die Purchased-Goodwill-Methode anwenden wird, werden sich aus der Neuregelung keine Auswirkungen ergeben. Die Neubewertung im Rahmen sukzessiver Unternehmenserwerbe und die zwingende Berücksichtigung bedingter Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt werden tendenziell zu höheren Geschäfts- oder Firmenwerten führen.
IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Der überarbeitete Standard IAS 1 wurde im September 2007 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Neufassung des Standards beinhaltet wesentliche Änderungen in Darstellung und Ausweis von Finanzinformationen im Abschluss. Die Neuerungen beinhalten insbesondere die Einführung einer Gesamtrechnung, die sowohl das in einer Periode erwirtschaftete Ergebnis als auch die noch nicht realisierten Gewinne und Verluste, die bislang innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen wurden, umfasst und die Gewinn- und Verlustrechnung in ihrer bisherigen Form ersetzt. Darüber hinaus muss nunmehr neben der Bilanz zum Bilanzstichtag und der Bilanz zum vorangegangenen Stichtag zusätzlich eine Bilanz zu Beginn der Vergleichsperiode aufgestellt werden, sofern das Unternehmen rückwirkend Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwendet, einen Fehler korrigiert oder einen Abschlussposten umgliedert. Der neue Standard wird Einfluss auf die Art und Weise der Veröffentlichung von Finanzinformationen des Konzerns haben, jedoch nicht auf den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Konzernabschluss.
IAS 23 Fremdkapitalkosten
Der überarbeitete Standard IAS 23 wurde im März 2007 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Der Standard fordert eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten, die einem qualifizierten Vermögenswert zugerechnet werden können. Als qualifizierter Vermögenswert wird ein Vermögenswert definiert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Standard sieht eine prospektive Anwendung der Neuregelung vor. Entsprechend den Übergangsvorschriften des Standards wird der Konzern diesen prospektiv anwenden. Demnach werden Fremdkapitalkosten ab dem 1. Januar 2009 auf qualifizierte Vermögenswerte aktiviert. Für bisher angefallene Fremdkapitalkosten, die sofort aufwandswirksam erfasst wurden, ergeben sich hieraus keine Änderungen. Aufgrund der geringfügigen Bedeutung von qualifizierten Vermögenswerten im Geschäftsjahr der erstmaligen Anwendung sind aus der erstmaligen Anwendung dieser Neuregelung keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu erwarten.
IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS
Der geänderte Standard IAS 27 wurde im Januar 2008 veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen. Der Änderungen resultieren aus dem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB zu Überarbeitung von für Unternehmenszusammenschlüsse geltenden Bilanzierungsvorschriften. Die Änderungen betreffen primär die Bilanzierung von Anteilen ohne Beherrschungscharakter (Minderheitsanteile), die künftig in voller Höhe an den Verlusten des Konzerns beteiligt werden, und von Transaktionen, die zum Beherrschungsverlust bei einem Tochterunternehmen führen und deren Auswirkungen erfolgswirksam zu behandeln sind. Auswirkungen von Anteilsveräußerungen, die nicht zum Verlust der Beherrschung führen, sind demgegenüber erfolgsneutral im Eigenkapital zu erfassen. Die Übergangsbestimmungen, die grundsätzlich eine retrospektive Anwendung vorgenommener Änderungen fordern, sehen für oben aufgelistete Sachverhalte eine prospektive Anwendung vor. Für Vermögenswerte und Schulden, die aus solchen Transaktionen vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des neuen Standards resultieren, ergeben sich daher keine Änderungen. Da im Geschäftsjahr der erstmaligen Anwendung im Konzern weder mit den genannten Transaktionen noch einem negativen Betrag bei den Minderheitsanteilen zu rechnen ist, ergeben sich aus der Anwendung dieses Standards keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderung von IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses
Die Änderung des IAS 32 und des IAS 1 wurde im Februar 2008 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Die Änderung betrifft die Klassifizierung von kündbaren Gesellschaftereinlagen als Eigen- oder als Fremdkapital. Nach bisheriger Regelung waren Unternehmen teilweise gezwungen, das gesellschaftsrechtliche Kapital aufgrund gesetzlich verankerter Kündigungsrechte der Gesellschafter als finanzielle Verbindlichkeiten auszuweisen. Künftig sollen diese Gesellschaftereinlagen in der Regel als Eigenkapital klassifiziert werden, sofern eine Abfindung zum beizulegenden Zeitwert vereinbart wird und die geleisteten Einlagen den nachrangigsten Anspruch auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen. Aufgrund der Rechtsform des Mutterunternehmens und den einschlägigen gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen werden sich aus der Neuregelung in der Zukunft keine Auswirkungen auf die Klassifizierung, Bewertung und Ausweis von Gesellschaftereinlagen im Konzernabschluss ergeben.
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
Die IFRIC Interpretation 12 wurde im November 2006 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Die Interpretation regelt die bilanzielle Behandlung von im Rahmen von Dienstleistungskonzessionen übernommenen Verpflichtungen und erhaltenen Rechten im Abschluss des Konzessionsnehmers. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind keine Konzessionsnehmer im Sinne von IFRIC 12. Diese Interpretation wird daher keine Auswirkungen auf den Konzern haben.
IFRIC 13 Kundenbonusprogramme
Die IFRIC Interpretation 13 wurde im Juni 2007 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. Gemäß dieser Interpretation sind den Kunden gewährte Prämien als eigener Umsatz separat von der Transaktion zu bilanzieren, im Rahmen derer sie gewährt wurden. Daher wird ein Teil des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung den gewährten Kundenprämien zugeordnet und passivisch abgegrenzt. Die Umsatzrealisierung erfolgt in der Periode, in der die gewährten Kundenprämien ausgeübt werden oder verfallen. Da der Konzern derzeit keine Kundenbonusprogramme aufgelegt hat, werden aus dieser Interpretation keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung
Die IFRIC Interpretation 14 wurde im Juli 2007 veröffentlicht und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2008 beginnen. Diese Interpretation gibt Leitlinien zur Bestimmung des Höchstbetrags des Überschusses aus einem leistungsorientierten Plan, der nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer als Vermögenswert aktiviert werden darf. Die Auswirkungen ergeben sind aus der künftigen Entwicklung des Kapitalmarkts und sind zum heutigen Zeitpunkt nicht verlässlich schätzbar.
5. Änderungen von Schätzungen
Die in den vergangenen Quartalen aufgrund des geplanten Börsengangs abgegrenzten Kosten in Höhe von 388 T€ wurden infolge von Erwartungsänderungen erfolgswirksam erfasst.
6. Wesentliche Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Bilanzierung
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, so dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein könnte, werden im Folgenden erläutert.
Bewertung von Restwerten aus Finance-Lease-Verträgen
Die Leasingforderungen wurden gemäß IAS 17.39 als Barwert der Restforderungen zum 31. Dezember 2007 errechnet. Der dieser Barwertermittlung zugrunde liegende interne Zinsfuß wurde aus der Gegenüberstellung des Nettoinvestitionswertes (inkl. direkter Kosten gemäß IAS 17.38) und der Summe sämtlicher Leasingraten zuzüglich eines Restwertes und/oder kalkulierter Nachmieterlöse errechnet. Zur Bestimmung der anzusetzenden Nachmieterlöse wurde auf Erfahrungswerte der Vergangenheit zurückgegriffen. Diese Werte werden in regelmäßigen Abständen überprüft und die jeweils aktuellen Erkenntnisse fließen in die Nachmieterlöskalkulation der Leasingverträge ein. Finanzerträge werden derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird.
Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen
Die lang- und kurzfristigen zur Abwicklung erworbenen notleidenden Portfolios enthalten Kredite und Forderungen zu Buchwerten in Höhe von 193 Mio. € (Vj. 125,4 Mio. €). Dabei handelt es sich um zahlungsgestörte Darlehensforderungen sowie sonstige zahlungsgestörte Forderungen, die der Konzern mit deutlichen Abschlägen unterhalb des Nennbetrages zur Abwicklung erwirbt. Da für diese Vermögenswerte kein aktiver Markt im Sinne des IAS 39.48A besteht, erfolgt die Bewertung anhand eines Investitionsmodells, welches auch Grundlage für die Kaufpreisfindung war. Innerhalb des Bewertungsmodells werden erwartete Zahlungseingänge ermittelt und erwartete Kosten festgelegt. Zur Abschätzung der realisierbaren Zahlungseingänge für unbesicherte Forderungen können verschiedene Bewertungsverfahren angewandt werden. Je nach Umfang und Qualität der vom Verkäufer gelieferten Daten sowie der Art der Forderungen, wird der Bewertungsansatz festgelegt. Teilweise werden mit den verschiedenen Bewertungsmethoden Vergleichsrechnungen erstellt und die Abweichungen in den Ergebnissen analysiert. Ein Investitionskomitee, das in der Regel aus dem Analysten, dem Leiter der Abteilung Portfolio Acquisition & Valuation, der Geschäftsleitung der Service- und Ankaufgesellschaft sowie bei einer Investitionsentscheidung ab 350 T€ aus Mitgliedern des Vorstandes besteht, legt den Bewertungsansatz sowie den maximalen Kaufpreis fest. Dabei müssen die zukünftigen Cashflow-Erwartungen unter Einbeziehung von Service-Kosten, Refinanzierungskosten, Risikokosten und der kalkulierten Marge abgezinst werden und zum Stichtag des Kaufs den Kaufpreis ergeben.
Die Gesellschaft verwendet drei Bewertungsansätze zur Ermittlung der Cashflow-Erwartung von unbesicherten Forderungen. Der am häufigsten angewendete Bewertungsansatz greift auf Zahlungserfahrungen gleichartiger Portfolios zurück. Wesentliche Faktoren für die Auswahl eines Referenzbestandes sind hierbei Art der Forderungen, sowie Größe und Alter. Mittels einer Kohortenanalyse wird die Entwicklung des Zahlungseinganges in Monaten nach Übernahme in die Inkassobearbeitung gegenüber dem Referenzbestand ausgewertet. Die Erfahrung wird auf die zu bewertenden Forderungen übertragen. Zunächst wird so für jede Forderung, bzw. für Forderungsgruppen gleichen Alters, ein erwarteter Cashflow prognostiziert. Die Verdichtung erfolgt dann auf Portfolioebene. Mit Hilfe der Marktzinsmethode werden die erwarteten Zahlungsströme zum Barwert der Investition verdichtet. Der zugrunde liegende Zinssatz der Marktzinsmethode orientiert sich an dem zum jeweiligen Stichtag geltenden Markzinsniveau und stellt somit einen adäquaten Zinssatz für die Bestimmung der jeweiligen Marktwerte der Portfolios dar.
Der zweite Bewertungsansatz folgt in der Methode dem Vorgenannten. Der Unterschied liegt darin, dass nicht eine Cashflow-Erwartung anhand eines Referenzbestandes ermittelt wird, sondern die bisherigen Zahlungseingänge des Bestandes beim Verkäufer als Projektionsbasis verwendet werden. Dieser Bewertungsansatz kommt immer dann zum Einsatz, wenn der Verkäufer valide und ausreichende Informationen zur Analyse geliefert hat und durch ihn eine nachvollziehbare und aktive Bearbeitung des Portfolios erfolgte.
Sollte der Verkäufer keine ausreichenden Informationen zur statistischen Bewertung zur Verfügung stellen, kommt das dritte Verfahren zum Einsatz. Dabei wird eine Stichprobe des Portfolios erhoben, und es erfolgt eine Prüfung und Analyse der physischen Akte von erfahrenen Inkassosachbearbeitern. Im Rahmen dieser Prüfung werden Cashflow-Erwartungen ermittelt und dann entsprechend hochgerechnet. Auch hierbei müssen die zukünftigen Cashflow-Erwartungen unter Einbeziehung von Service-Kosten, Refinanzierungskosten, Risikokosten und der kalkulierten Marge, abgezinst werden und zum Stichtag des Kaufes den Kaufpreis ergeben. Dieses Verfahren stellt jedoch die absolute Ausnahme in der Bewertung dar.
Bei besicherten Forderungen (24,7 Mio. €) steht die Bewertung der Sicherheit, in erster Linie Grundpfandrechte auf Immobilien, im Vordergrund.
Sowohl bei unbesicherten als auch bei besicherten Forderungen werden die erwarteten Kosten in Anlehnung an die historischen Kosten der jeweiligen Servicegesellschaft ermittelt und für die Zukunft abgeschätzt. Relevant sind dabei die Forderungsherkunft, die Anzahl der Einzelforderungen, das durchschnittliche Volumen, sowie der erzielbare Automatisierungsgrad in der Bearbeitung.
Pensionsverpflichtungen
Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 3,7 Mio. € (Vj. 3,7 Mio. €) werden externe finanzmathematische Gutachten verwendet. Hierbei bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Bewertung der Fluktuation, der Renten- und Gehaltsdynamik, des Diskontierungssatzes sowie der Lebenserwartung. Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Punkt III.34 „Pensionsverpflichtungen“ verwiesen.
Erwerb der ID Innovative Datenverarbeitung GmbH
Im Rahmen der Kaufpreisallokation der ID Innovative Datenverarbeitung GmbH wurde bisher noch nicht bilanzierte Software identifiziert. Es handelt sich dabei um drei unterschiedliche Softwareprodukte, die mit ihren Nutzungswerten von insgesamt 4.284 T€ bewertet wurden.
Erwerb der Multigestión Group
Bei der im Rahmen des Erwerbs der Unternehmen der Multigestión Group vorgenommenen Kaufpreisallokation wurden für die Multigestión Iberia S.A. sowie die Corfisa Financial Services S.A. Kundenbeziehungen identifiziert und in Höhe von 1.606 T€ bzw. 1.644 T€ bewertet.
Erwerb der Wiese + Partner Gruppe
Im Rahmen der Kaufpreisallokation für die Gesellschaften der Wiese + Partner Gruppe sind in Höhe von 275 T€ Kundenbeziehungen sowie aktive latente Steuern für Verlustvorträge in Höhe von 1.937 T€ aufgedeckt worden. Die Bewertungen der Kundenbeziehungen sowie der Verlustvorträge basieren auf der Finanzplanung der Gruppe.
Wertminderungstest bei Geschäfts- und Firmenwerten
Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob die Geschäfts- oder Firmenwerte (95,5 Mio. €; Vj. 68,9 Mio. €) wertgemindert sind. Dies erfordert eine Schätzung der Nutzungswerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten, denen die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind. Zur Schätzung des Nutzungswertes muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Zu weiteren Erläuterungen wird auf Punkt III.17 verwiesen.
7. Wesentliche Beurteilungen im Rahmen der Bilanzierung
ABCP- und ABS-Transaktionen
Die Ausbuchung und Bewertung der im Rahmen der ABCP-Programme bzw. des ABS Bonds an die jeweiligen Zweckgesellschaften verkauften Forderungen wird in IAS 39 bestimmt. Danach darf eine Ausbuchung der verkauften Forderungen vorgenommen werden, wenn das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert überträgt und die Übertragung die Kriterien für eine Ausbuchung in Übereinstimmung mit IAS 39.20 erfüllt. Es bestehen Risiken hinsichtlich des zurückbehaltenen Sicherungsguthabens und der noch nicht realisierten Zinsmarge. Zur Absicherung des Ausfallrisikos des Sicherungsguthabens wurde eine Kreditversicherung abgeschlossen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass bei den bestehenden Programmen, bei denen die wesentlichen Chancen und Risiken nicht im Konzern verblieben, noch übertragen worden sind. Zu weiteren Erläuterungen wird auf Punkt II.8a verwiesen.
Ausgleichanspruch gegenüber Resba GmbH
Im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 ist ein Anspruch der SBL Mobilien GmbH aus einem Ergebnisabführungsvertrag in Höhe von 30,3 Mio. € (Vj. 30,1 Mio. €) einschließlich Zinsen gegenüber der ehemaligen Gesellschafterin bzw. deren Rechtsnachfolgern ausgewiesen.
Der Ausgleichsanspruch gegenüber der Resba GmbH (vormals: SchmidtBank GmbH & Co. KGaA) resultiert aus dem berichtigten Jahresabschluss der SBL Mobilien GmbH zum 30. September 2001, der wegen Nichtigkeit neu aufgestellt wurde. Die Nachtragsprüfung wurde im Juli 2003 abgeschlossen. Aufgrund des am 30. September 2001 bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages (mit der SchmidtBank GmbH & Co. KGaA) besteht kein Zweifel am rechtlichen Bestand dieser Forderung. Die SBL Mobilien GmbH fordert diesen Anspruch im Rahmen eines Zivilprozesses ein. Das Gutachten eines namhaften Professors für Steuerrecht bestätigt eindeutig die bei der SBL Mobilien GmbH angewandte Bilanzierung bei Neuaufstellung des Jahresabschlusses im Hinblick auf die Bildung von Drohverlustrückstellungen. Neben der Hauptforderung wird seit dem 31. Dezember 2004 auch der aufgelaufene Zinsanspruch aktiviert.
Die Kammer für Handelssachen des Landgerichtes Hof hat am 6. April 2005 einen Hinweisbeschluss erlassen, in dem die SBL Mobilien GmbH aufgefordert wurde, die Rückstellung für Drohverluste als wesentlichsten Bestandteil des sich ergebenden Ausgleichanspruchs nach einem vorgegebenen Schema erneut zu berechnen. Gemäß Auskunft der Rechtsanwaltskanzlei Shearman & Sterling, Düsseldorf, entsteht der Anspruch aus dem Ergebnisabführungsvertrag am Stichtag des zum 30. September 2001 aufzustellenden Jahresabschlusses und wird mit seiner Entstehung fällig. Die Höhe des Anspruchs bemisst sich nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 142, 382/385 ff) nach dem zum maßgeblichen Stichtag zutreffend ausgewiesenen Jahresfehlbetrag der beherrschten Gesellschaft. Eine erneute Korrektur und Neuaufstellung des Jahresabschlusses per 30. September 2001 war nicht notwendig und eine Aktivierung der Erhöhung des Ausgleichsanspruchs in laufender Rechnung zulässig. Die Berechnung wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen und die Vorgehensweise sowie die Ergebnisse in einem Gutachten zusammengefasst. Gemäß vorliegendem Gutachten ergab sich somit eine Erhöhung der Rückstellung für Drohverluste um 7,3 Mio. € auf 16,2 Mio. €. Die Klageerweiterung wurde am 12. Juli 2005 beantragt. Die Forderung setzt sich zum 31. Dezember 2007 aus 20,1 Mio. € (Vj. 20,1 Mio. €) Ausgleichanspruch sowie 12,2 Mio. € (Vj. 10 Mio. €) Zinsforderungen zusammen. Auf der Grundlage der bis heute zur Verfügung stehenden Informationen bestehen keinerlei Zweifel an diesem Anspruch, auch wenn Risiken aus dem weiteren Verlauf des Prozesses gegen die ehemalige Gesellschafterin der SBL Mobilien GmbH bzw. deren Rechtsnachfolger nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
8. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a) Bilanzbefreiender Forderungsverkauf
Die Ausbuchung und Bewertung der im Rahmen der ABCP-Programme bzw. des ABS Bonds an die jeweiligen Zweckgesellschaften verkauften Forderungen wird in IAS 39.15-37 bestimmt. Danach darf gemäß IAS 39.17b eine Ausbuchung der verkauften Forderungen vorgenommen werden, wenn das Unternehmen den finanziellen Vermögenswert gemäß IAS 39.18 und IAS 39.19 überträgt und die Übertragung die Kriterien für eine Ausbuchung in Übereinstimmung mit IAS 39.20 erfüllt. Die Verpflichtung zur Weiterleitung von Zahlungseingängen an die Zweckgesellschaften gemäß IAS 39.19 ist erfüllt.
Sofern die Verfügungsmacht über den Vermögenswert gemäß IAS 39.20(c) beim Verkäufer verbleibt, hat dieser den übertragenen Vermögenswert jedoch weiterhin in dem Umfang zu erfassen, der seinem fortdauernden Engagement („Continuing Involvement“) gemäß IAS 39.20cii entspricht. Der Umfang des fortdauernden Engagements bemisst sich danach, inwieweit das Unternehmen dem Risiko von Änderungen des Wertes des übertragenen Vermögenswertes noch ausgesetzt ist. Bei der GFKL wird diesem Risiko durch die Aktivierung der Cash Reserve Rechnung getragen. Auf einen aktivischen Ansatz von Ansprüchen aus dem Servicing der verkauften Forderungen gegenüber den ABCP-Programmen bzw. des ABS Bonds wurde verzichtet, da ein solcher Anspruch bei der Vertragsgestaltung und Festlegung der Konditionen bereits Berücksichtigung gefunden hat. Die Zinsmarge der Leasingverträge wird pro rata temporis vereinnahmt, analog der Abbildung von verzinslichen Darlehensforderungen bei Banken.
Das im Zusammenhang mit den ABCP-Programmen entstandene Sicherungsguthaben in Höhe von rund 4,5-6% der verkauften Leasing- und Mietkaufforderungen wurde gemäß IAS 39.14 ff bzw. 39.15 ff aktiviert und mit dem beizulegenden Wert unter Berücksichtigung von künftig zu erwartenden Verlusten bewertet. Bei der Bemessung der Sicherungseinbehalte des ABS Bonds (FAST 2005 Ltd.) wurden die verschiedenen abzusichernden Risiken berücksichtigt. Die Default-Reserve sichert notleidende Forderungen ab. Sie betrug während der zweijährigen revolvierenden Phase des Bonds 2,1% des barwertigen Forderungsvolumens (9.450 T€), im Anschluss bleibt sie ein Jahr konstant und reduziert sich dann analog zum Forderungsbestand. Des Weiteren sichert die Commingling Reserve Risiken aus Weiterleitungsverpflichtungen der GFKL und beträgt während der revolvierenden Phase 7 Mio. €, danach 1,55% des barwertigen Forderungsvolumens, mindestens jedoch 3 Mio. €. Das dritte Sicherungsguthaben des Bonds ist die Indemnity Reserve. Diese deckt potentielle steuerliche Risiken des Käufers ab. Sie war zu Beginn der Transaktion null und baut sich über die Laufzeit auf. Insgesamt beläuft sich das mit dem ABS Bond in Zusammenhang stehende Sicherungsguthaben zum 31. Dezember 2007 auf 17,1 Mio. € (Vj. 18,2 Mio. €) und beträgt somit 5,76% (Vj. 4,04%) des barwertigen Forderungsvolumens.
b) Bilanzierung des Leasinggeschäftes
Im Segment Kredit schließt der Konzern Leasing- und Mietkaufverträge für eine fest vereinbarte Grundmietzeit ab. Ein großer Teil der per 31. Dezember 2007 bestehenden Leasing- und Mietkaufverträge im Konzern ist gemäß IAS 17.8 als Finance-Lease darzustellen. Die anfänglichen Vertragslaufzeiten, gemessen am aufgelaufenen Neugeschäft des Geschäftsjahres, liegen bei durchschnittlich 47,8 Monaten. Hierbei handelt es sich um Teil- und Vollamortisations- sowie um Mietkaufverträge.
In der Regel werden die Teil- und Vollamortisationsverträge mit Andienungsrecht sowie mit Andienungsrecht und gleichzeitiger Mehrerlösbeteiligung der Kunden abgeschlossen. Die für den Abschluss von Leasing- und Mietkaufverträgen vereinbarten grundlegenden Bedingungen sind branchenüblich und umfassen zum Beispiel die Übernahme von Verlust- oder Beschädigungsrisiken sowie die Pflicht zur Versicherung des Vertragsobjekts (zum Neuwert) durch den Leasingnehmer bzw. Mieter. GFKL haftet grundsätzlich nicht für Lieferfähigkeit und -willigkeit der Lieferanten.
Auch Veränderungen der Anschaffungskosten des Vertragsobjekts, zum Beispiel durch dessen Spezifikation, gehen zu Lasten des Leasingnehmers bzw. Mieters. Die monatlichen Ratenzahlungen erfolgen regelmäßig durch Einzugsermächtigung bzw. per Abbuchungsauftrag. GFKL behält sich ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor.
Direkte Vertragsanbahnungs- und -abschlusskosten sind nach IAS 17.38 bzw. IAS 17.52 über die Laufzeit der Verträge zu verteilen. Um eine periodengerechte Erfolgsermittlung zu gewährleisten, werden die anfallenden, direkt den Verhandlungen und dem Abschluss eines Leasingvertrages zurechenbaren Kosten nicht direkt in der Periode ihrer Entstehung als Aufwand dargestellt, sondern der erstmaligen Bewertung der Vermögenswerte zugerechnet. Durch die höhere Investition und die nominell gleichbleibenden Zahlungen ergibt sich eine Verringerung der internen Verzinsung. Durch die sich daraus ergebende konstant niedrigere Verzinsung wird eine periodengerechte Verteilung der Kosten aus dem Leasingverhältnis erreicht.
Die Verkäufe von Leasing- und Mietkaufforderungen in die zum Stichtag bestehenden ABCP-Programme bzw. den ABS Bond erfüllen die Voraussetzungen eines bilanzbefreienden Forderungsverkaufs gemäß IAS 39.15 ff. Somit erfolgt die Ausbuchung der verkauften Forderungen unter Berücksichtigung des fortgeführten Engagements in der Bilanz des Forderungsverkäufers. Es wird hierzu auf die Ausführungen zur Ausbuchung von Vermögenswerten unter III. „Angaben zur Bilanz“ verwiesen.
Finance-Lease
Nach IAS 17.36 ist ein Vermögenswert aufgrund eines Finance-Lease-Vertrages in der Bilanz des Leasinggebers zu Vertragsbeginn als Forderung in Höhe des Netto-Investitionswertes aus dem Leasingverhältnis anzusetzen. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Anschaffungskosten des Leasingobjektes, vermindert um die vom Leasingnehmer geleisteten Mietsonderzahlungen.
Die Leasing- und Mietkaufforderungen wurden auf der Grundlage des Datenbestandes der Vertragsverwaltung gemäß IAS 17.39 als Barwert der Restforderungen zum 31. Dezember 2007 errechnet. Der dieser Barwertermittlung zugrunde liegende interne Zinsfuß wurde aus der Gegenüberstellung des Nettoinvestitionswertes (incl. direkter Kosten gemäß IAS 17.38) und der Summe sämtlicher Leasingraten zuzüglich eines Restwerts und/oder kalkulierter Nachmieterlöse errechnet.
Der wesentliche Ergebnisbeitrag der Finance-Lease-Verträge stammt aus dem Zinsergebnis, das heißt aus der Spanne zwischen dem internen Vertragszins und dem Refinanzierungszins eines Engagements. Dem internen Vertragszins liegen die während der vereinbarten Vertragslaufzeit vom Leasingnehmer zu zahlenden Raten sowie die auf das Leasingobjekt entfallenen Nettoinvestitionen zu Grunde. Ferner werden für die Berechnung des internen Vertragszinses bei Leasingverträgen die durchschnittlich erwarteten Erlöse aus der Veräußerung des Leasingobjektes an den Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit berücksichtigt.
Operate-Lease
Bei Operate-Lease-Verträgen (IAS 17.49) werden im Gegensatz zu Finance-Lease-Verträgen die vermieteten Objekte bilanziert. Die Abschreibung erfolgt über die Vertragslaufzeit auf den kalkulierten Restwert am Ende des Vertrages. Bei diesen Verträgen stehen den Erlösen aus Ratenzahlungen der Kunden (dargestellt in den Umsatzerlösen) die Abschreibung der Objekte sowie die Zinsaufwendungen aus der Leasingrefinanzierung gegenüber. Das für 2007 ausgewiesene Vermietvermögen aus Operate-Lease-Verträgen entfällt auf die Universal Lease Iberia S.A. und in geringem Umfang auf die Universal Leasing Ltd.
c) Bilanzierung erworbener Portfolios des Inkassosegments
Die erworbenen Portfolios des Segments Inkasso sind in der Position „Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen“ zu Marktwerten bilanziert. Die Portfolios werden zu Beginn mit Anschaffungskosten bilanziert. Die Folgebewertung wird mit Hilfe eines marktwertbezogenen Investitionsmodells kalkuliert, das auch Grundlage für die Kaufpreisermittlung war. Die erwarteten Zahlungseingänge und Kosten sowie ein Diskontierungsfaktor bilden die Grundlage des Modells. Der Diskontierungsfaktor basiert auf der Marktzinsmethode, die unter anderem Zinskomponenten des jeweiligen Bilanzstichtags berücksichtigt. Bei der Kohortenanalyse spielt hier auch die bereits gemachte Erfahrung auf dem Bestand selbst eine Rolle. Zusätzlich können häufig geschlossene, laufende Ratenvereinbarungen hochgerechnet werden. Diese werden um einen Faktor für Einmalzahlungen vergrößert, der ebenfalls auf Basis der bereits vorliegenden Erkenntnisse der vergangenen Monate hochgerechnet wird. Bewertet wird stets nur noch der aktuell vorhandene Bestand, d. h. ohne positiv oder negativ abgewickelte Forderungen. Die Datengrundlage zur Schätzung der Zahlungseingänge hat sich gegenüber der Erstbewertung also vergrößert.
Die vereinnahmten Zahlungseingänge aus dem Inkasso der Forderung werden im Rahmen des Investitionsmodells in eine Ertrags- und eine Kapitalkomponente aufgeteilt. Diese Ertragskomponente wird in den Umsatzerlösen abgebildet, die Kapitalkomponente als Tilgung der Forderung dargestellt.
d) Bilanz
Verzinsliche Leasing- und Mietkaufforderungen
Die Leasing- und Mietkaufforderungen aus dem Finance-Lease werden gemäß IAS 17 als Barwert der Restforderungen (Nettoinvestitionswert) bilanziert.
Auf die „Wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Bilanzierung des Leasinggeschäfts“ (II.8b) sowie auf „Wesentliche Schätzungen und Annahmen im Rahmen der Bilanzierung“ (II.6) wird verwiesen.
Zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen
Die „Zur Abwicklung erworbenen notleidenden Kredite und Forderungen“ sind der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ gemäß IAS 39.43 ff zugeordnet.
Forderungen aus Factoring
Die Forderungen aus Factoring betreffen auf eigene Rechnung und in eigenem Namen erworbene Forderungen. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt und besitzen eine Fälligkeit von unter einem Jahr. Für ausfallgefährdete Forderungen wurden im Rahmen von Einzelbewertungen entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.
Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Zu weiteren Erläuterungen wird auf die Positionen III.6 „Unfertige Leistungen“ und III.7 „Fertige Erzeugnisse und Waren“ verwiesen.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten klassifizierten Veräußerungsgruppe sind in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten darzustellen. Zu weiteren Erläuterungen wird auf Punkt III.9 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte“ verwiesen.
Vermietvermögen
Das Vermietvermögen resultiert aus Objekten, die für Operate-Lease-Verträge angeschafft wurden. Bei diesen Verträgen sind die Barwerte der nicht garantierten Restwerte größer als 10% der Nettoinvestionswerte der Leasingverträge bzw. die Laufzeit der Verträge ist deutlich geringer als die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Objekte (vgl. IAS 17.8 ff). Zur weiteren Erläuterungen wird auf Punkt III.12 „Vermietvermögen“ verwiesen.
Anteile an assoziierten Unternehmen
Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss ausübt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Joint Venture ist.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des Unternehmens erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil am Erfolg des assoziierten Unternehmens.
Der Bilanzstichtag und die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für ähnliche Geschäftsvorfälle und Ereignisse des assoziierten Unternehmens und des Konzerns stimmen überein.
Geschäfts- oder Firmenwerte und Niederstwerttest
Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich bzw. dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.
Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert vom Übernahmetag an einer der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Jede Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf dieser der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird und ist nicht größer als ein Segment gemäß IAS 14 „Segmentberichterstattung“.
Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrages der Zahlungsmittel generierenden Einheit bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der Zahlungsmittel generierenden Einheit unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst.
Des Weiteren wurde am Bilanzstichtag für alle weiteren Vermögenswerte ein Niederstwerttest vorgenommen, sofern die in IAS 36.12 aufgeführten Indikatoren darauf hindeuten, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Perioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrages herangezogen wurde. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswertes auf den erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Übrige Vermögenswerte
Das übrige Vermögen und die sonstigen Rechte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sind zu den um planmäßige Abschreibungen geminderten Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Der Abschreibungszeitraum entspricht den branchenüblichen Nutzungszeiten der Anlagegüter. Er beträgt bei selbsterstellter Software zwischen vier und sechs Jahren, bei sonstigen immateriellen Vermögenswerten drei bis vier Jahre, bei Kraftfahrzeugen fünf bis sieben Jahre sowie bei der übrigen Betriebs- und Geschäftsausstattung zwei bis zehn Jahre. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Steuern
Organkreis
Die GFKL Financial Services AG bildet seit dem 1. Januar 2007 mit folgenden Gesellschaften aufgrund von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft: Proceed Portfolio Services GmbH, Sirius Inkasso GmbH, Proceed Securitization Services GmbH, Zyklop Inkasso Deutschland GmbH.
Bereits seit 2006 bestehen gewerbe- und körperschaftsteuerliche Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit der Proceed Collection Services GmbH, der Domnowski Inkasso GmbH sowie der ABIT AG.
Darüber hinaus bestanden in 2007 handelsrechtlich wirksame Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit der SBL Mobilien GmbH und der Proceed Asset Trading GmbH, deren Wirksamkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2007 endete.
Im Juni 2006 wurde die steuerliche Nichtigkeit der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge zwischen der GFKL Financial Services AG und ihren Tochtergesellschaften Universal Leasing GmbH (bis 2005), SBL Mobilien GmbH, Proceed Securitization Services GmbH, Proceed Portfolio Services GmbH, Proceed Asset Trading GmbH sowie der Sirius Inkasso GmbH festgestellt. Da im Wortlaut der Verträge nicht auf § 302 AktG verwiesen wird, führen die Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit diesen Gesellschaften gemäß eines BFH-Urteils vom 22. Februar 2006 nicht zu einer körperschafts- und gewerbesteuerlichen Organschaft. Entsprechend wurden korrigierte Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärungen für die vergangenen Jahre erstellt. Auf dieser Grundlage wurden die Steuerverbindlichkeiten für die Jahre bis einschließlich 2004 im Dezember 2006 beglichen. Die entstandenen Zinsen wurden im Jahresabschluss 2006 passiviert. Auswirkungen der steuerlichen Nichtigkeit der Organbeziehungen führen neben der Erhöhung der steuerlichen Verlustvorträge der GFKL Financial Services AG auf Grund ihrer Tätigkeit als Holding zu positiven steuerlichen Ergebnissen der Organgesellschaften. Dem Aufwand aus der Steuerzahlung für Vorperioden stand in 2006 ein Ertrag für die Bewertung der entstandenen Verlustvorträge gegenüber, der den Effekt weitgehend neutralisierte. Die handelsrechtliche Wirksamkeit bleibt von der steuerlichen Nichtigkeit der körperschafts- und gewerbesteuerlichen Organschaften unberührt.
Mit folgenden Gesellschaften besteht zum 31. Dezember 2007 eine umsatzsteuerliche Organschaft: ABIT AG, Domnowski Inkasso GmbH, Proceed Asset Trading GmbH, Proceed Portfolio Services GmbH, Proceed Securitization Services GmbH, Proceed Collection Services GmbH, SBL Mobilien GmbH, Sirius Inkasso GmbH, Universal Assekuranzservice GmbH, Universal Factoring GmbH, Universal Leasing GmbH, Zyklop Inkasso Deutschland GmbH, ADA – Das Systemhaus GmbH.
Tatsächliche Steuern
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
- Die latente Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, darf nicht angesetzt werden.
- Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures stehen, darf nicht angesetzt werden, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
- Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, dürfen nicht angesetzt werden.
- Latente Steueransprüche aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Joint Ventures im Zusammenhang stehen, dürfen nur in dem Umfang erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode erwartet werden, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind.
Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Umsatzsteuer
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:
- wenn die beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von den Steuerbehörden eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswertes bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst; und
- Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst.
Verzinsliche Leasingverbindlichkeiten aus Refinanzierung
Zum Zwecke der Refinanzierung verkauft der Konzern seine Forderungen aus bestehenden Leasingraten und/oder vereinbarten Restwerten entweder einzeln oder in Paketen zusammengefasst an verschiedene Refinanzierungsinstitute. Darüber hinaus wird die Refinanzierung der Forderungen über Bankdarlehen abgebildet. Nach IFRS werden beide Refinanzierungsarten als Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Eine Erläuterung hierzu ist unter den „Kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten aus Refinanzierung“ zu finden. Die Refinanzierung erfolgt fristenkongruent.
Sonstige Rückstellungen
Eine Rückstellung wird gemäß den Regelungen des IAS 37 dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung aufgrund eines Ereignisses der Vergangenheit besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.
Pensionsrückstellungen
Der Konzern verfügt über leistungsorientierte Pensionszusagen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach den Vorschriften des IAS 19 berechnet.
Es wurden Zinssätze in einer Bandbreite von 5,20 bis 5,60% verwendet. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen und der Ermittlung der Pensionskosten wurde grundsätzlich die 10%-Korridor-Regelung angewendet. Somit werden versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste erfasst, wenn sie den höheren der Beträge aus 10% der leistungsorientierten Verpflichtung oder 10% des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens zum Stichtag übersteigen. Die Erfassung erfolgt über die durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer.
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird linear über den durchschnittlichen Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaften verteilt. Soweit Anwartschaften sofort nach Einführung oder Änderung eines Pensionsplanes unverfallbar sind, ist der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sofort ergebniswirksam zu erfassen.
Der als Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag ist die Summe des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung und der nicht ergebniswirksam erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und des beizulegenden Zeitwertes des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Ist die Summe negativ, wird der sich ergebende Vermögenswert mit dem niedrigeren der beiden Beträge bewertet, mit der so errechneten Summe oder mit der Summe aus dem Saldo der kumulierten, nicht erfassten, saldierten versicherungsmathematischen Verluste und dem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form geminderter künftiger Beitragszahlungen.
Wird der Vermögenswert mit der Summe aus dem Saldo der kumulierten, nicht erfassten, saldierten versicherungsmathematischen Verluste und dem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form geminderter künftiger Beitragszahlungen bewertet, werden die saldierten versicherungsmathematischen Verluste und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Berichtsperiode sofort erfasst, soweit diese eine Verringerung des Barwertes des wirtschaftlichen Nutzens übersteigen. Wenn keine Änderung bzw. kein Zuwachs des Barwertes dieses wirtschaftlichen Nutzens vorliegt, müssen alle während der Berichtsperiode angefallenen, saldierten versicherungsmathematischen Verluste und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand der Berichtsperiode sofort erfasst werden. Saldierte versicherungsmathematische Gewinne der Berichtsperiode nach Abzug des in der Berichtsperiode entstandenen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwandes, die eine Erhöhung des Barwertes des vorstehend bezeichneten wirtschaftlichen Nutzens übersteigen, werden sofort erfasst, wenn der Vermögenswert mit der Summe aus dem Saldo der kumulierten, nicht erfassten, saldierten versicherungsmathematischen Verluste und dem nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form geminderter künftiger Beitragszahlungen bewertet wird. Wenn keine Änderung bzw. keine Verringerung des Barwertes dieses wirtschaftlichen Nutzens vorliegt, werden alle während der Berichtsperiode angefallenen, saldierten versicherungsmathematischen Gewinne nach Abzug des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands der Berichtsperiode sofort erfasst.
Verbindlichkeiten
Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung nach Abzug der mit der Kreditaufnahme verbundenen Transaktionskosten bewertet. Die verzinslichen Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der abgegrenzten Zinsen angesetzt worden. Nichtverzinsliche Verbindlichkeiten bestehen im Bereich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Eigene Anteile
Die eigenen Anteile sind zu Rückkaufwerten bewertet. Der Betrag in Höhe von 5,14 Mio. € ergibt sich aus dem Rückkauf von 368.920 Aktien im Rahmen des Barabfindungsangebots von der Gesellschaft zum Ausgabekurs in Höhe von 13,93 €.
Finanzinstrumente, Ansatz und Bewertung gemäß IAS 39
Im Rahmen der Anwendung von IAS 39 sind sämtliche finanzielle Vermögenswerte und finanziellen Schulden bei ihrem erstmaligen Ansatz einer der sechs Kategorien zuzuordnen, die im Folgenden erläutert werden. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswertes zuzurechnen sind. Die Folgebewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt in Abhängigkeit von der Klassifizierung. Marktübliche Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Handelstag bilanziert.
i) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Bei dieser Kategorie handelt es sich um Finanzinstrumente, die ergebniswirksam zu Marktwerten zu bilanzieren sind. Die Erstbewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, die zu diesem Zeitpunkt dem Fair-Value entsprechen. Folgebewertungen sind ebenfalls zum Fair-Value vorzunehmen. Aus der Bewertung entstehende Gewinne oder Verluste sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Im Konzern fallen im Wesentlichen die „Zur Abwicklung erworbenen notleidenden Kredite und Forderungen“ in diese Kategorie, da bei diesen Vermögenswerten die Steuerung durch das Management und die Performance-Messung auf Fair-Value-Basis erfolgt. Zu weiteren Erläuterungen verweisen wir auf die Bilanzierung erworbener Portfolios des Inkasso-Segments (II.8.c). Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Kriterien des Hedge Accounting gemäß IAS 39 erfüllen, werden ebenfalls erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
ii) Bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte
Die Einstufung in diese Kategorie erfordert eine feste Laufzeit sowie einen festgelegten Zahlungsplan der finanziellen Vermögenswerte. Zu den jeweiligen Stichtagen muss nachprüfbar sein, dass beabsichtigt wird, diese Werte weiterhin bis zur Endfälligkeit zu halten. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten. Der GFKL-Konzern besitzt nur in geringem Umfang finanzielle Vermögenswerte, die in diese Kategorie einzustufen sind. Dies betrifft die Bilanzposition „Wertpapiere“.
iii) Kredite und Forderungen
In diese Kategorie fallen Kredite und Forderungen, die durch Bereitstellung von Bargeld oder Dienstleistungen geschaffen wurden, oder solche, die die Gesellschaft erworben hat. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten. Dies betrifft die Bilanzpositionen „Flüssige Mittel“, „Forderungen aus Factoring“, „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“, „Sonstige kurzfristige operative Forderungen“ sowie „Sonstige langfristige Forderungen“.
iv) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Diese Kategorie stellt eine Restgröße der nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte dar, die keiner der zuvor genannten Kategorien zugeordnet werden konnten. Die in dieser Kategorie erfassten finanziellen Vermögenswerte werden bei Zugang und in der Folgebewertung zum Fair-Value angesetzt. Fair-Value-Wertänderungen der Vermögenswerte werden erfolgsneutral in einer Neubewertungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen. Zum Zeitpunkt des Abgangs des Vermögenswertes ist diese Bewertungsrücklage erfolgswirksam aufzulösen. GFKL hielt in 2007 und 2006 keinen Vermögenswert in dieser Kategorie.
v) finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. GFKL hielt mit Ausnahme der nicht dem Hedge Accounting zugeordneten passivischen Finanzderivate in 2007 und 2006 keine weiteren Verbindlichkeiten in dieser Kategorie.
vi) finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden
Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dies betrifft die Bilanzpositionen „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“, „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“, „Sonstige kurzfristige operative Verbindlichkeiten“ sowie „Sonstige langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten“.
GFKL besitzt Finanzinstrumente in der Kategorie „Kredite und Forderungen“ und „finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden“. In der Kategorie „finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden“ entspricht der Buchwert dem Zeitwert, da diese Position zu Marktwerten bilanziert wird. Bei Finanzinstrumenten der Kategorie „Kredite und Forderungen“ entspricht der Buchwert ebenfalls dem Zeitwert, da diese mit dem erwarteten Rückzahlungsbetrag unter Berücksichtigung angemessener Wertberichtigungen angesetzt wurden. Vermögenswerte und Schulden sind entweder kurzfristig oder variabel verzinslich.
Absicherung von Zahlungsströmen
Derivative Finanzinstrumente werden zu Absicherungszwecken eingesetzt und betreffen am 31. Dezember 2007 zum einen Zinssicherungsmaßnahmen für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts bzw. die Zinssicherung mittelfristiger Unternehmenskredite. Bei den Sicherungsinstrumenten handelt es sich um Cashflow Hedging gemäß IAS 39. Hierbei werden Sicherungsgeschäfte als Absicherung der Cashflows klassifiziert, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows (hier Zinszahlungen) handelt, das mit einem erfassten Vermögenswert, einer erfassten Schuld oder dem mit einer vorhergesehenen Transaktion verbundenen Risiko zugeordnet werden kann und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte. Der effektive Teil des Gewinns oder Verlustes wird unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital erfasst, der ineffektive Teil erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht. Wird mit dem Eintritt der vorhergesehenen Transaktionen nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Beträge im Periodenergebnis erfasst.
Die Designation einiger der zum Vorjahr bestehenden Cashflow Hedges zur Zinssicherung von bilateralen Darlehen sowie Schuldscheindarlehen der GFKL Financial Services AG wurde im November 2007 aufgelöst. Zum Zeitpunkt der Auflösung betrugen die in die Neubewertungsrücklage eingestellten Marktwerte der aufgelösten Zinsswaps 2.303 T€. Die Auflösung der korrespondierenden Neubewertungsrücklage wird über die Laufzeit des weiterhin bestehenden Grundgeschäfts vorgenommen.
Zinsderivate, die nicht den Kriterien des Hedge Accounting entsprechen
Zur Absicherung zinsinduzierter Marktwertveränderungen der NPL-Portfolios wurden im Berichtsjahr Zinsderivate von GFKL neu abgeschlossen. Die Marktwertveränderungen dieser Swaps werden vollständig erfolgswirksam erfasst.
Differenzen aus Wechselkursen
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Für die Umrechnung von Wechselkursen im Konzern wird gemäß IAS 21 das Konzept der funktionalen Währung angewandt. Hierbei ist das primäre ökonomische Umfeld der zu konsolidierenden Einheit relevant. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Hiervon ausgenommen sind Währungsdifferenzen aus Fremdwährungskrediten, soweit sie zur Sicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition direkt im Eigenkapital und erst bei deren Abgang im Periodenergebnis erfasst. Aus diesen Währungsdifferenzen entstehende latente Steuern werden ebenfalls direkt im Eigenkapital erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig war.
Aufgrund weitgehender Unabhängigkeit der Universal Leasing Ltd. erfolgt die Umrechnung des britischen Pfunds durch die modifizierte Stichtagskursmethode. Hierbei werden Bestandsgrößen zu Stichtagskursen, Eigenkapitalgrößen zu historischen Kursen und Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit Durchschnittskursen umgerechnet. Wechselkursdifferenzen werden ergebnisneutral im Eigenkapital verrechnet. Für Transaktionszwecke hält die GFKL Financial Services AG in geringem Umfang Bankbestände in britischen Pfund. Diese werden zu jedem Stichtag mit dem entsprechenden Wechselkurs bewertet.
Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden gemäß IAS 23.8 in der Periode, in der sie angefallen sind, als Aufwand erfasst.
e) Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Umsatzerlöse
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen an GFKL fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Die Umsatzerlöse sind geprägt durch die Einstellung der Forderungen aus neu abgeschlossenen Leasing- und Mietkaufverträgen (Finance-Lease). In nahezu gleicher Höhe stehen diesen Erlösen Aufwendungen für die Anschaffung der Leasing- und Mietkaufobjekte in den Aufwendungen für Leasing gegenüber. Zusätzlich werden in den Umsatzerlösen beim Verkauf eines Objektes die Verwertungserlöse sowie die Restforderung dieses Vertrages in den Aufwendungen für Leasing dargestellt. Bei Operate-Lease-Verträgen wird das Objekt als Vermietvermögen ohne Generierung eines Umsatzerlöses in die Bilanz eingestellt. Die vereinnahmten Nettoleasingraten aus der Vermietung der Objekte werden in den Umsatzerlösen erfasst.
Die Erlöse aus den zur Abwicklung erworbenen notleidenden Krediten und Forderungen werden als Umsatzerlöse vereinnahmt. Hierbei handelt es sich zum einen um den Ertrag aus der Investition in die Forderung sowie zum anderen um zu vereinnahmende Erträge aus laufender Bearbeitung. Marktwertänderungen dieser Vermögenswerte werden in den Umsatzerlösen erfasst.
Umsatzerlöse aus nicht abgerechneten Leistungen werden gemäß IAS 11 nach der Percentage-of-completion-Methode erfasst. Der Fertigstellungsgrad zur Ermittlung der Teilumsätze der Projekte wurde dabei durch den Vergleich der am Stichtag erbrachten Leistung mit der geschätzten Gesamtleistung ermittelt.
Im Bereich Systeme werden die Umsätze aus dem Handel mit IT-Objekten erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren verbundenen maßgeblichen Risiken und Chancen auf den Käufer übergegangen sind. Erträge aus Dienstleistungen werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, werden Erträge nur in dem Ausmaß erfasst, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind.
Materialaufwand
In den Materialaufwendungen werden die eingesetzten Objekte ergebniswirksam erfasst, die in den Umsatzerlösen zu Ertragsrealisierung geführt haben. Neben der Erfassung von Leasingobjekten bilden die IT-Objekte den überwiegenden Teil des Materialaufwandes. Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Punkt IV.5 „Materialaufwand“ verwiesen.
Zinsen und ähnliche Erträge und Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die in den vereinnahmten Leasing- und Mietkaufraten der Periode enthaltenen Zinsen werden in der Position „Zinsen und ähnliche Erträge“ ausgewiesen.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind zum größten Teil durch die im Rahmen der Refinanzierung der Leasing- und Mietkaufforderungen sowie des Vermietvermögens entstandenen Zinsaufwendungen geprägt.
9. Angaben zur Konsolidierung
a) Konsolidierungskreis
Im Rahmen ihrer Holdingfunktion stellt die GFKL Financial Services AG den Tochterunternehmen, an denen sie zu 100% beteiligt ist, Stabsfunktionen wie das Controlling und Risikomanagement sowie den meisten inländischen Tochterunternehmen das Finanz- und Rechnungswesen, die EDV-Entwicklung sowie das Personalwesen zur Verfügung und übernimmt die Aufgabengebiete Organisation und Betrieb, Investor und Public Relations sowie die Innenrevision. Die Tochtergesellschaften werden nach Aufwand mit den durch sie verursachten Kosten belastet.
Die Hansen & Schucht Debitorenmanagement GmbH ist mit Eintragung in das Handelsregister vom 12. April 2007 in Proceed Collection Services GmbH umfirmiert worden. Mit Eintragung in das Handelsregister vom 29. März 2007 hat die Umfirmierung der RCU Leasing GmbH & Co. KG in ADA Financial Services GmbH & Co. KG stattgefunden. Die Umfirmierung der RCU Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH in ADA Financial Services Verwaltungsgesellschaft mbH ist am 11. Juli 2007 in das Handelsregister eingetragen worden. Am 2. August 2007 wurden die Umfirmierungen der debifact.Debitoren-Factoring GmbH & Co. KG in debifact Factoring GmbH & Co. KG sowie der INKASSO BECKER WUPPERTAL Dieter Becker GmbH & Co. KG in INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG ins Handelregister eingetragen.
Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem Vorjahr durch den Erwerb von Unternehmensanteilen wie folgt verändert:
Wolter Inkasso OHG, Essen
Die erstmalige Einbeziehung der Wolter Inkasso OHG, Essen, erfolgte Erwerbszeitpunkt 1. Januar 2007. Die Gesellschaft ist spezialisiert auf den Einzug von Forderungen im Ausland und arbeitet mit Partnern in mehr als 100 Ländern zusammen. Durch den Erwerb der OHG-Anteile durch die Domnowski Inkasso GmbH sind die Anteile der Wolter Inkasso OHG angewachsen.
ID Innovative Datenverarbeitung GmbH, Kevelaer
GFKL baut mit dem Erwerb der ID Innovative Datenverarbeitung GmbH, Kevelaer, sein Geschäftsfeld Software weiter aus. Geschäftszweck der ID Innovative Datenverarbeitung GmbH ist die Entwicklung und der Vertrieb von Softwarekomponenten für Finanzdienstleister, insbesondere für die Versicherungswirtschaft. Die Anwendungen sind derzeit sowohl in Deutschland als auch in 16 weiteren europäischen Ländern im Einsatz.
Hanover Financial Group of Companies, London
Zum 1. März 2007 ist die britische Leasinggesellschaft Hanover Financial Group of Companies, London, durch den Erwerb von 100% der Geschäftsanteile in den Konsolidierungskreis eingetreten. Zu der erworbenen Unternehmensgruppe gehören die Hanover Financial Group Ltd., die Virtual Lease Services Ltd. und die Hanover Asset Finance Ltd. Die Hanover Group finanziert als Leasinggesellschaft die Anschaffung mobiler Investitionsgüter, speziell im so genannten Micro-Ticket-Segment. Des Weiteren übernimmt die Hanover Group die Verwaltung von Leasingportfolios für Drittgesellschaften und berät Unternehmen in der Strukturierung von Finanzierungen.
Multigestión Portfolio S.L., Madrid
Mit Wirkung zum 2. April 2007 wurden 95% der Multigestión Portfolio S.L. mit Sitz in Madrid erworben. Der Gesellschaft wurde ein Darlehen in Höhe von insgesamt 22 Mio. € zur Verfügung gestellt, wobei 95% auf GFKL und 5% auf den Minderheitsgesellschafter entfallen. Die Gesellschaft verwendete das Darlehen zum Erwerb der Multigestión Cartera 2004 S.A., welche 100%ige Anteilseignerin der Multigestión Iberia S.A. und Corfisa Financial Services S.A ist. Kernkompetenzen der Gesellschaften mit Sitz in Madrid sind die Verwaltung und der Einzug von notleidenden Kreditforderungen im Auftrag Dritter sowie der Kauf von Portfolios. Des Weiteren werden Leistungen im Bereich Factoring angeboten, die sich insbesondere auf Wechselpapiere beziehen.
Wiese + Partner Gesellschaften, Hamburg, Verschmelzung mit ID Innovative Datenverarbeitung GmbH
Mit Verschmelzungsvertrag vom 20. August 2007 sowie den notwendigen Gesellschafterbeschlüssen der beteiligten Gesellschaften vom selben Tag wurde die Verschmelzung der Wiese + Partner Unternehmensberatung GmbH, der Wiese + Partner Management Consulting GmbH und der Wiese + Partner Software GmbH (übertragende Rechtsträger) auf die ID Innovative Datenverarbeitung GmbH (übernehmender Rechtsträger) sowie deren anschließende Umfirmierung in GENEVA-ID GmbH beschlossen. Die handels- und steuerrechtliche Verschmelzung erfolgt mit steuerlicher Wirkung zum 1. Januar 2007. Alleinige Gesellschafterin sämtlicher übertragenden Rechtsträger war die Wiese Consulting GmbH, Hamburg. Zum Zweck der Verschmelzung wurde das Grundkapital der GENEVA-ID GmbH durch Ausgabe eines neuen Geschäftsanteils erhöht. Nach Durchführung der Verschmelzung ist GFKL an der GENEVA-ID GmbH mit 75% und die Wiese Consulting GmbH mit 25% beteiligt. Die zum Erwerb der Wiese-Gesellschaften im Rahmen der Verschmelzung hingegebenen 25% der Anteile an der ID Innovative Datenverarbeitung GmbH (nominal 65 T€) wurden auf Grundlage des zum 1. Februar 2007 erfolgten Erwerbs der ID Innovative Datenverarbeitung GmbH durch GFKL mit 2,5 Mio. € bewertet. Ebenfalls am 20. August 2007 haben GFKL und die Wiese Consulting GmbH einen Optionsvertrag über den Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile der Wiese Consulting GmbH an der GENEVA-ID GmbH durch GFKL geschlossen. Danach ist die Wiese Consulting GmbH berechtigt, bis zu 20% ihrer Anteile (dies entspricht 5% des Stammkapitals) an der GENEVA-ID GmbH ab Unterzeichnung des Optionsvertrages und die übrigen Anteile in der Zeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2012 GFKL zum Kauf anzudienen. Soweit die Wiese Consulting GmbH ihr Andienungsrecht nicht oder nur teilweise ausgeübt hat, steht GFKL das Recht zu, die vollständigen Anteile der Wiese Consulting GmbH an der GENEVA-ID GmbH im Zeitraum vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Dezember 2014 käuflich zu erwerben. Der Marktwert der Option beträgt zum Bilanzstichtag 2.750 T€. In der Berechnung des Marktwertes sind Erwartungen hinsichtlich des Zeitpunkts der Ausübung als auch der Höhe des zu zahlenden Kaufpreises berücksichtigt. Der Erwartungswert wird auf der Grundlage eines aus vergleichbaren Transaktionen des Unternehmens abgeleiteten Zinssatzes diskontiert.
Die Gesellschaften Wiese + Partner Unternehmensberatung GmbH, Wiese + Partner Management Consulting GmbH und Wiese + Partner Software GmbH haben als Software- und Beratungsunternehmen seit der Gründung im Jahre 1970 ihren Geschäftsschwerpunkt insbesondere in Projektgeschäften bei großen deutschen Versicherungsunternehmen. 100%ige Tochtergesellschaft der Wiese + Partner Unternehmensberatung GmbH war die has program service GmbH, welche als Software- und Beratungsunternehmen in den Bereichen Versicherungsvertrieb, Bestandsführung, Health Care und Business Intelligence für Versicherungen und Krankenkassen tätig ist.
Nach IAS 32 begründet eine Put-Option, die in flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten beglichen wird, eine finanzielle Verbindlichkeit in Höhe des Barwertes des Kaufpreises, unabhängig davon, ob diese Verpflichtung nur bei Ausübung eines Optionsrechtes durch den Vertragspartner zu erfüllen ist und unabhängig von der Wahrscheinlichkeit einer Ausübung. Als bestmögliche Schätzung wurde der Berechnung der vertraglich vereinbarte Mindestkaufpreis zugrunde gelegt. Da aufgrund der Vertragsgestaltung von einem Übergang der Risiken und Nutzen der Anteile zum 20. August 2007 auf GFKL ausgegangen werden kann, werden keine Minderheiten ausgewiesen. Die Differenz zwischen dem Kauf- bzw. Ausübungspreis und dem Minderheitenanteil wird als Eigenkapitalminderung in Höhe von 1.590 T€ dargestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die ausgeschütteten Ergebnisse an die Minderheitsgesellschafter (0 T€) sowie die Veränderungen des Barwertes der möglichen Zahlungsverpflichtungen (40 T€) als Finanzaufwendungen ausgewiesen. GFKL wendet diese Vorschrift im Einklang mit der Entwicklung in der nationalen und internationalen Bilanzierungspraxis auf von Minderheitsgesellschaftern gehaltene Andienungsrechte (Put-Optionen) an. Die Bewertung dieser finanziellen Verpflichtungen erfolgt nach den Regelungen von IAS 39 zum Zeitwert. Die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Buchwert der Minderheitenanteile wird als von künftigen Ereignissen abhängige Kaufpreisverpflichtung in analoger Anwendung der Regelungen zur Abbildung von Unternehmenszusammenschlüssen behandelt.
Erwerb von Anteilen an der HFI Finanz- und Investitions-Beratungsgesellschaft Hamm mbH
Zum 17. Oktober 2007 erwarb GFKL eine 48%ige Beteiligung an der HFI Finanz- und Investitions-Beratungsgesellschaft Hamm mbH. Die HFI ist indirekte Tochtergesellschaft der BAG Bankaktiengesellschaft in Hamm, dem zentralen Kompetenzzentrum für die Bearbeitung von Problemkrediten der Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland. Neben der Beteiligung an der HFI hat GFKL sich mit gleicher Quote auch an einer weiteren Gesellschaft der BAG beteiligt, welche als Ankaufgesellschaft dienen wird. Die Anteilsübertragung stand unter dem Vorbehalt der Kaufpreiszahlung, welche ihrerseits unter der aufschiebenden Bedingung der kartellrechtlichen Genehmigung stand.
b) Konsolidierungsgrundsätze
Die Abschlüsse aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Ihnen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde.
Die Kapitalkonsolidierung der bis 2003 einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt gemäß IAS 22.32, bei nach dem 31. März 2004 erworbenen Tochterunternehmen gemäß IFRS 3.36 mit den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden. Dabei wird zum Erstkonsolidierungszeitpunkt dem jeweiligen Beteiligungsbuchwert der GFKL Financial Services AG das anteilige Eigenkapital der Tochterunternehmen gegenübergestellt.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht, da sich Ansprüche und Verpflichtung in gleicher Höhe gegenüber standen.
Eventualverbindlichkeiten sind im erforderlichen Umfang konsolidiert worden.
Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze sowie die konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet.
Zwischenergebnisse aus getätigten Geschäften zwischen einbezogenen Unternehmen wurden eliminiert.
Als Folge der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften, der erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierung und der Zwischenergebniseliminierung waren Steuerabgrenzungen vorzunehmen, die mit den Steuerabgrenzungen aus den Einzelabschlüssen zusammengefasst wurden.
Die Firmenwerte der erworbenen Gesellschaften beruhen im Wesentlichen auf der Möglichkeit der Expansion ins europäische Ausland und der in diesem Zusammenhang angestrebten Erschließung ausländischer Märkte, sowie aus Synergieeffekten durch den Ausbau bestehender Märkte im Inland. Die im Jahr 2007 neu in den Konsolidierungskreis der GFKL aufgenommenen Gesellschaften wenden erstmals im Rahmen ihrer Eröffnungsbilanz die IFRS an. Somit entfallen die Angaben gemäß IFRS 3.70 (a) und (b). In den Anschaffungskosten sind direkte Anschaffungsnebenkosten wie Rechtsanwalts-, Register- bzw. Due-Diligence-Kosten enthalten. Im Folgenden sind die bis zum 31. Dezember 2007 durchgeführten Unternehmenserwerbe tabellarisch (chronologisch) dargestellt:
Gesellschaft | Anteil | Erwerb | Abgang | Firmenwert | Nettovermögen | EBT zum |
Wolter Inkasso OHG | 100% | 01.01.07 | – | 245 | 5 | n/a |
ID Innovative Datenverarbeitung GmbH | 100% | 01.02.07 | 20.08.07 | 5.580 | 4.256 | 2.231 |
Hanover Financial Group Ltd. | 100% | 01.03.07 | – | 8.328 | 5.635 | 64 |
Multigestión Group | 95% | 02.04.07 | – | 15.586 | 5.510 | 1.698 |
Wiese + Partner-Gesellschaften | 75% | 20.08.07 | – | 2.301 | 214 | -399 |
Die Auswirkungen der Veränderungen im Konsolidierungskreis auf wesentliche Positionen der Bilanz sowie auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Zu den zum Erwerbszeitpunkt angesetzten Beträgen für jede Klasse von Vermögenswerten und Schulden gemäß IFRS 3.67f verweisen wir auf die Angaben unter Punkt V. „Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Kapitalflussrechnung“.
Anteil der Erstkonsolidierungen der Periode zum 31. Dezember 2007
in T€ | Konzern | ID | Hanover | Multigestión | Wiese + Partner |
Bilanz (Auswahl) | |||||
Flüssige Mittel | 109.103 | 292 | 1.118 | 4.360 | 1.650 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 77.019 | 2.715 | 585 | 3.883 | 1.731 |
Kurz- und langfristige zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen | 193.048 | 0 | 0 | 6.668 | 0 |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 18.878 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Grundstücke und Bauten | 892 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Vermietvermögen | 190.792 | 0 | 877 | 0 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 83.862 | 191 | 0 | 2.079 | 840 |
Sonstige kurzfristige operative Verbindlichkeiten | 94.312 | 1.393 | 1.260 | 3.752 | 1.016 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 415.690 | 0 | 0 | 21.534 | 0 |
Pensionsrückstellungen | 3.710 | 0 | 0 | 0 | 82 |
Gewinn- und Verlustrechnung (Auswahl) | |||||
Umsatzerlöse | 1.204.898 | 10.232 | 10.678 | 9.471 | 3.889 |
Sonstige betriebliche Erträge | 19.541 | 118 | 290 | 144 | 89 |
Löhne und Gehälter | 97.769 | 4.350 | 1.068 | 3.478 | 1.670 |
Soziale Abgaben | 17.611 | 724 | 154 | 1.038 | 303 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 98.508 | 1.304 | 457 | 5.636 | 697 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 44.551 | 576 | 443 | 459 | 44 |
Anteil der Erstkonsolidierungen der Periode zum 31. Dezember 2006
in T€ | Konzern | Summe Erstkonsolidierungen |
Bilanz (Auswahl) | ||
Flüssige Mittel | 103.288 | 12.818 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 64.624 | 42.656 |
Kurz- und langfristige zur Abwicklung erworbene notleidende Kredite und Forderungen | 125.390 | 65.878 |
Fertige Erzeugnisse und Waren | 9.839 | 7.964 |
Grundstücke und Bauten | 62 | 62 |
Vermietvermögen | 159.028 | 158.159 |
|
|
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 67.057 | 18.471 |
Sonstige kurzfristige operative Verbindlichkeiten | 72.223 | 15.644 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 314.760 | 10.159 |
Pensionsrückstellungen | 3.738 | 302 |
Gewinn- und Verlustrechnung (Auswahl) | ||
Umsatzerlöse | 1.031.203 | 216.057 |
Sonstige betriebliche Erträge | 19.761 | 7.455 |
Löhne und Gehälter | 75.194 | 39.795 |
Soziale Abgaben | 14.031 | 7.612 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 65.422 | 20.795 |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 29.743 | 24.267 |
10. Geschäftsrisiken des GFKL-Konzerns
Die Geschäftsrisiken des GFKL-Konzerns werden im Risikobericht dargestellt. Hierzu verweisen wir auf die Erläuterungen im Lagebericht, in dem Angaben nach IFRS 7.31–42 sowie darüber hinausgehend weitere Angaben im Rahmen des Risikomanagements ausgeführt werden.
Kapitalsteuerung
Ziel der Kapitalsteuerung ist es sicherzustellen, dass das Unternehmen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Maximierung des Shareholder Value ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufrechterhält. Hierdurch wird gewährleistet, dass GFKL jederzeit ausreichenden Zugang zu liquiden Mitteln an den Geld- und Kapitalmärkten hat.
Regulativen Kapitalanforderungen unterliegt die GFKL Gruppe nicht; im Zuge externer Fremdkapitalaufnahmen wurden jedoch sowohl eine Mindesteigenkapitalquote als auch eine maximale Goodwillquote vereinbart. Diese wurden jederzeit eingehalten.
Im Rahmen einer Risikotragfähigkeitsanalyse überprüft GFKL halbjährlich und im Rahmen der Dreijahresfinanzplanung vorausschauend, ob den Risiken (Bonitäts-, Marktpreis- und operationelle Risiken) genügend Deckungsmittel gegenüberstehen. In der Berichtsperiode war die Risikotragfähigkeit jederzeit sichergestellt.
Sofern sich Kapitalbedarf abzeichnet, würde GFKL entsprechende Kapitalmaßnahmen beschließen und durchführen.
Hybride Instrumente und/oder Vorzugsaktien werden von GFKL nicht genutzt.
