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IX. Aktienbasierte Vergütungen



Die GFKL hat im Rahmen der in 2007 neu verhandelten Vorstandsverträge eine aktienbasierte Vergütungskomponente für den Vorstand vereinbart. Danach wird ein Drittel der Vorstandstantieme nicht in bar sondern in Form virtueller Aktien beglichen. Der Anspruch auf die virtuellen Aktien entsteht zur Hälfte im Zeitpunkt der Fälligkeit der Tantieme, weitere 30% entstehen nach Ablauf eines Jahres und weitere 20% nach Ablauf von zwei Jahren. Im Falle des Versterbens, des Ausscheidens aufgrund von Arbeitsunfähigkeit sowie im Falle der vollständigen oder überwiegenden Veräußerung der Gesellschaft an einen institutionellen Investor entsteht der Anspruch zu diesem Zeitpunkt. Voraussetzung für das Entstehen des Anspruchs ist ein Fortbestehen des ungekündigten Anstellungsvertrags zum jeweiligen Zeitpunkt der Anspruchsentstehung. Die Tantieme ist nach Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat bzw. die Hauptversammlung fällig.

Zum jeweiligen Zeitpunkt der Begleichung des Tantiemeanspruchs in virtuellen Aktien bemisst sich der Wert der zugeteilten virtuellen Aktien nach dem Marktwert der Aktien zu diesem Zeitpunkt. Somit entspricht im Zeitpunkt der Begleichung des Tantiemeanspruchs der Wert des dem Vorstand gewährten Anspruchs auf virtuelle Aktien insgesamt einem Drittel des (rechnerischen) Tantiemebetrags für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Der Marktwert der Aktien bestimmt sich, sofern die Gesellschaft börsennotiert ist, nach den Börsenkursen der letzten 20 Handelstage nach Billigung des jeweiligen Konzernabschlusses. Ist die Gesellschaft nicht börsennotiert, wird der Wert über ein Multiple auf das Ergebnis nach Steuern (abzüglich Minderheiten) pro Aktie oder auf Verlangen des Vorstands bzw. Aufsichtsrates mit Hilfe einer Unternehmensbewertung ermittelt.

Die Haltefrist für die virtuellen Aktien beträgt jeweils ein Jahr oder längstens bis zur vollständigen oder überwiegenden Veräußerung an einen institutionellen Investor. Die Auszahlung der virtuellen Aktien erfolgt zum Wert der Aktien zu diesem Zeitpunkt, wobei die Ermittlung des Marktwertes in Abhängigkeit von einer Börsennotierung nach den oben dargestellten Grundsätzen erfolgt.

Der Aufwand aus aktienbasierten Vergütungen beträgt im Geschäftsjahr 553 T€. In gleicher Höhe wird eine Verbindlichkeit ausgewiesen. Basierend auf einem Ergebnis nach Steuern (nach Abzug des auf Minderheiten entfallenden Gewinns) in Höhe von 15,9 Mio. € ergibt sich ein Wert der zum Ausgleich des Tantiemeanspruchs zu gewährenden Aktien von 0,90 € pro Aktie, welcher dem Ausübungspreis entspricht.

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